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Homeoffice-Pauschale berechnen — § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG

Anzahl der Homeoffice-Tage eingeben — der Rechner ermittelt die Tagespauschale (6 Euro pro Tag, gedeckelt bei 1.260 Euro) und zeigt den Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, damit der tatsächliche Steuervorteil sichtbar wird.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Homeoffice-Pauschale

Tage eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Ganzzahl von 0 bis 366.
Außer Homeoffice, z. B. Arbeitsmittel, Fortbildung.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Die Tagespauschale wird zusammen mit anderen Werbungskosten gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro seit 2023) verrechnet — sie bringt nur dann einen zusätzlichen Steuervorteil, wenn die gesamten Werbungskosten darüber liegen. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät oder übertragen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale pro Tag?

6 Euro pro Homeoffice-Tag, gedeckelt bei maximal 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Das entspricht einer Kappungsgrenze von 210 Tagen — darüber hinaus werden trotzdem nur 1.260 Euro anerkannt.

Wann bringt die Homeoffice-Pauschale einen echten Steuervorteil?

Nur wenn die gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale plus weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildung) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (seit 2023) liegen — sonst wird ohnehin automatisch der Pauschbetrag angesetzt.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag ansetzen?

Grundsätzlich nicht — wer an einem Tag zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufsucht und dafür die Entfernungspauschale ansetzt, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Ausnahme: Steht keine andere Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung, sind beide Ansätze an diesem Tag zulässig.

Seit wann gilt die Homeoffice-Pauschale in dieser Form?

Die verbesserte Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und gilt unbefristet ab dem Veranlagungszeitraum 2023 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Was passiert, wenn ich mehr als 210 Homeoffice-Tage eintrage?

Die Eingabe liegt dann über der Kappungsgrenze von 210 Tagen (210 × 6 € = 1.260 €) — es werden trotzdem nur die maximalen 1.260 € als Homeoffice-Pauschale anerkannt, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage darüber.