Homeoffice-Pauschale berechnen — § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG
Anzahl der Homeoffice-Tage eingeben — der Rechner ermittelt die Tagespauschale (6 Euro pro Tag, gedeckelt bei 1.260 Euro) und zeigt den Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, damit der tatsächliche Steuervorteil sichtbar wird.
Angaben zur Homeoffice-Pauschale
Tage eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Eingabe über der Kappungsgrenze von 210 Tagen — es werden trotzdem nur 1.260 € anerkannt.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice-Pauschale, eingeführt/verbessert durch das Jahressteuergesetz 2022, gilt unbefristet ab Veranlagungszeitraum 2023). Die Tagespauschale kann nicht für einen Tag angesetzt werden, an dem zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht und dafür die Entfernungspauschale angesetzt wird — außer es steht keine andere Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung, dann sind beide Ansätze an diesem Tag zulässig.
Über dieses Werkzeug
Die Tagespauschale wird zusammen mit anderen Werbungskosten gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro seit 2023) verrechnet — sie bringt nur dann einen zusätzlichen Steuervorteil, wenn die gesamten Werbungskosten darüber liegen. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät oder übertragen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale pro Tag?
6 Euro pro Homeoffice-Tag, gedeckelt bei maximal 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5
Satz 1 Nr. 6c EStG). Das entspricht einer Kappungsgrenze von 210 Tagen — darüber
hinaus werden trotzdem nur 1.260 Euro anerkannt.
Wann bringt die Homeoffice-Pauschale einen echten Steuervorteil?
Nur wenn die gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale plus weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildung) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (seit 2023) liegen — sonst wird ohnehin automatisch der Pauschbetrag angesetzt.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag ansetzen?
Grundsätzlich nicht — wer an einem Tag zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufsucht und dafür die Entfernungspauschale ansetzt, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Ausnahme: Steht keine andere Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung, sind beide Ansätze an diesem Tag zulässig.
Seit wann gilt die Homeoffice-Pauschale in dieser Form?
Die verbesserte Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und gilt unbefristet ab dem Veranlagungszeitraum 2023 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Was passiert, wenn ich mehr als 210 Homeoffice-Tage eintrage?
Die Eingabe liegt dann über der Kappungsgrenze von 210 Tagen (210 × 6 € = 1.260 €) — es werden trotzdem nur die maximalen 1.260 € als Homeoffice-Pauschale anerkannt, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage darüber.